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Stellungnahme von Alfred Loibl |
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Stellungnahme von Alfred Loibl zum gerichtlichen Vergleichbeschluss
vom 23.10.2002
Ich habe dem gerichtlichen Vergleich aus folgenden Gründen
zugestimmt:
1.
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Bei einem Urteil wären die Beklagten Salzberger und
Neumeier nur zur Unterlassung ihrer unwahren Behauptungen
verpflichtet worden.
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2.
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Im gerichtlichen Vergleich aber haben sich Salzberger und Neumeier
darüber hinaus auch zur Rücknahme
ihrer unwahren Behauptungen und zum Widerruf dieser unwahren
Behauptungen verpflichtet. |
3.
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Außerdem haben sie die ausdrückliche Erklärung
abgegeben, dass ich nicht gegen das Bankgeheimnis
verstoßen habe und auch nicht versucht habe, einen Landrat
Schneider zu verhindern. |
4.
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Zusätzlich drücken sie ihr Bedauern
darüber aus, dass ich einen Ruf- und Ansehensschaden erlitten
habe. |
5.
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Zusätzlich haben sich Salzberger und Neumeier verpflichtet,
für jeden Fall der Wiederholung ihrer unwahren Behauptungen
eine Strafe von 10.000,00 Euro zu bezahlen. |
6.
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Mit dem gerichtlichen Vergleich sind nur die Unterlassungs-
und Widerrufsansprüche abgegolten und erledigt,
nicht aber Schadensersatzansprüche. |
7.
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Nach Beendigung des Zivilprozesses kann endlich der Staatsanwalt
tätig werden und das Strafverfahren
gegen Rechtsanwalt Salzberger und Neumeier wegen übler
Nachrede, Verleumdung und falscher Verdächtigung einleiten. |
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